EBY

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Fashion / Lingerie · US

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EBY: Deepfake-Video einer Influencerin ohne deren Zustimmung in Werbekampagne eingesetzt

Wie nutzt EBY KI?

EBY erstellte und veröffentlichte ein KI-generiertes Deepfake-Video der Influencerin Molly Tranchin, das diese mit entblößter Brust durch einen transparenten BH der Marke zeigt – ohne ihr Wissen oder ihre Genehmigung.

MarketingDeepfake-Erstellung für Influencer-WerbekampagneGenerative AI / Deepfake

Auf einen Blick

Unternehmen
EBY
Branche
Fashion / Lingerie
Land
US
Funktion
Marketing
KI-Technik
Generative AI / Deepfake
Ergebnis
Klage mit Forderung auf tatsächliche, gesetzliche und Strafschadensersatz sowie dauerhafte einstweilige Verfügung eingereicht am 9. Juni in einem föderalen Gericht in Kalifornien

Ausgangslage

Molly Tranchin, als Influencerin unter dem Namen „FashionVeggie" tätig, schloss eine Werbekooperation mit EBY, einer von Sofia Vergara mitgegründeten Wäschemarke. Im Rahmen dieser Partnerschaft lieferte Tranchin eigenes Werbematerial an das Unternehmen. Laut ihrer am 9. Juni in einem föderalen Gericht in Kalifornien eingereichten Klageschrift veröffentlichte EBY jedoch nicht das von ihr bereitgestellte Material, sondern ein verändertes Video.

Was das Unternehmen konkret macht

EBY soll laut Klage ein „verändertes Video (oder ‚Deepfake')" erstellt und veröffentlicht haben, das Tranchin mit durch einen transparenten BH sichtbaren Brüsten zeigt – Bildmaterial, das sie laut eigenen Angaben weder selbst erstellt noch in dieser Form bereitgestellt oder genehmigt hatte. Besonders schwer wiegt dabei der technische Rahmen der Kooperation: EBY verfügte über eine sogenannte „Whitelisting"-Vereinbarung, die es dem Unternehmen ermöglichte, Inhalte direkt über Tranchins Instagram-Konto zu veröffentlichen. Für Follower erschien das manipulierte Video damit so, als hätte Tranchin es selbst gepostet, was die Unterscheidung zwischen von ihr erstellten und vom Unternehmen generierten Inhalten erschwerte.

Technik & Ansatz

Der konkrete technische Prozess der Videomanipulation wird in den vorliegenden Quellen nicht weiter beschrieben. Die Klageschrift bezeichnet das Material ausdrücklich als „Deepfake" – also ein mittels KI verändertes oder synthetisch generiertes Video. Der Fall steht im Kontext eines breiteren Trends, bei dem Mode- und Beauty-Marken zunehmend KI-generierte Modelle, synthetische Stimmen und andere generative Werkzeuge in ihrem Marketing einsetzen.

Ergebnisse

Tranchin argumentiert, das Bildmaterial habe ihre „körperliche Selbstbestimmung verletzt" und das „sorgfältig aufgebaute, familienfreundliche Markenbild und die Reputation", die sie über Jahre entwickelt hatte, beschädigt – während EBY ihre Identität zum Verkauf von Unterwäsche genutzt habe. Sie macht Ansprüche nach Californias Gesetz gegen nicht-konsensuell erstellte Deepfakes geltend sowie weitere Klagegründe: Verleumdung, Urheberrechtsverletzung, Vertragsbruch, unerlaubter Eingriff in Geschäftsbeziehungen, Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild, absichtliche Zufügung emotionalen Schadens, nicht-konsensuelle Pornografie und Fahrlässigkeit. Sie fordert tatsächliche, gesetzliche und Strafschadensersatz, Anwaltskosten sowie eine dauerhafte einstweilige Verfügung, die EBY zur Löschung aller Kopien des strittigen Videos verpflichten soll.

Einordnung

Der Fall markiert nach Einschätzung der Quellen eine neue Dimension der KI-Haftung im Bereich Influencer-Marketing. Während frühe KI-bezogene Rechtsstreitigkeiten überwiegend Fragen rund um Trainingsdaten und Urheberrecht betrafen, steht hier Authentizität und Einwilligung im Mittelpunkt: Darf eine Marke von Creators geliefertes Material mit KI so verändern, dass neue, nicht freigegebene Inhalte entstehen, und diese dann über den Kanal der Person selbst verbreiten? Die Whitelisting-Praxis – bei der Marken direkt über fremde Social-Media-Konten posten dürfen – verstärkt dabei die rechtliche Komplexität erheblich, da die Grenze zwischen marken- und creator-generiertem Inhalt für Konsumentinnen und Konsumenten bewusst verwischt wird.


Quellen

KI Cases fasst öffentlich berichtete Einsätze neutral zusammen und verlinkt die Originalquellen. Maßgeblich ist die jeweilige Quelle.


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